Sprechstunde Gesundheit Germete – Newsletter Juli 2024
Die Verbraucherzentrale NRW informiert:
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Warnung und neue Regeln seit 1. Juli
Ab Pflegegrad 1 haben pflegebedürftige Menschen, die zu Hause leben, einen Anspruch auf einen Zuschuss von 40 Euro monatlich für Pflegehilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind. Seit 1. Juli müssen Anbieter von Pflegehilfsmitteln qualifiziert beraten.
Das Wichtigste in Kürze:
- Seit dem 1. Juli ist eine Beratung über Pflegehilfsmittel im Regelfall Pflicht. Überlegen Sie sich in Ruhe, welchen Bedarf Sie haben.
- Sie brauchen kein Rezept von einer Arztpraxis.
- Sie müssen aber einen Antrag bei der Pflegekasse stellen.
- Vorsicht vor unerwünschten Anrufen von Anbietern!
Fragen und Weitere Informationen: sprechstunde-Gesundheit@germete.de